Stadt Wilhelmshaven

Reisepass

Seit 01.03.2017 wird nur noch der neue Reisepass, auch „ePass 3.0“ genannt, ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Dieser verfügt über neue Sicherheitsmerkmale sowie einem neuen optimierten Layout. Auswirkungen auf zuvor ausgestellte Reisepässe gibt es nicht. Gültig sind diese weiterhin bis zum entsprechenden Ablaufdatum, welches auf dem Reisepass angegeben ist. Weiterführende Hinweise zum neuen Reisepass finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Inneren.

Wenn Sie in ein Land reisen möchten, welches nicht zur EU gehört, benötigen Sie für den Grenzübertritt einen Reisepass.

Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem die auf dem Reisepass sichtbaren Daten sowie das Lichtbild gespeichert werden.  Anders als bei dem neuen Personalausweis ist es bei Beantragung des Reisepasses ab dem Alter von 6 Jahren Pflicht, zwei Fingerabdrücke abzugeben. Auch diese werden auf dem Chip gespeichert. Im Melderegister der ausstellenden Behörde oder in der Bundesdruckerei werden die Fingerabdrücke jedoch nicht gespeichert.

Mit entsprechenden Lesegeräten kann von authorisierten Behörden der Chip zwecks Überprüfung der Identität einer Person ausgelesen werden. Der Reisepass kann in verschiedenen Ausführungen beantragt werden. Der reguläre Reisepass beinhaltet 32 Seiten für z.B. Visa etc. Sollten Sie viele Reisen unternehmen und dadurch häufiger ein Visum beantragen müssen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

In Ausnahmefällen kann ein zweiter Reisepass ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Notwendigkeit nachzuweisen. Der zweite Reisepass hat immer eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Sollten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Sollte auch die Herstellungszeit von 2-3 Werktagen zu lang sein und Sie vorher dringend ein Dokument benötigen, kann in  begründeten Ausnahmefällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Der Reisepass kann von allen Personen  mit der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden. Für die Beantragung eines Reisepasses für eine Person unter 18 Jahren gelten besondere Vorschriften.

Weitere Länderinformationen erhalten Sie hier: www.auswaertiges-amt.de

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags und Dienstags kein Termin mehr notwendig (mehr Infos).

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Aufgrund von bundesweiten Streiks der Geldtransportunternehmen ist eine Barzahlung von Verwaltungsgebühren derzeit nur eingeschränkt möglich. Wir bitte Sie deshalb, per EC-Karte zu bezahlen.

Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:

  • Ausweisdokumente aller Art
  • Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Untersuchungsberechtigungsscheine

Für Anfragen zu anderen Themenbereichen  nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.

Datenschutz-Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

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