Stadt Wilhelmshaven

KMU-Programm Wilhelmshaven 2021-2023

Über das KMU-Programm können Gründer*innen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie eingeschränkt auch große Unternehmen Zuwendungen in Form von Zuschüssen erhalten. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Größe des Unternehmens, der Zahl der zusätzlichen und gesicherten Arbeitsplätze sowie der Art des Vorhabens.

Grundsätzlich können folgende Vorhaben gefördert werden:

Investitionsvorhaben

  • Errichtung von Betrieben
  • Erweiterung von Betrieben
  • Verlagerung von Betriebsstätten
  • Erwerb von Betriebsstätten
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens oder auch Produkterweiterung in einer Betriebsstätte

    Bei Investitionsvorhaben müssen in der Regel zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und/oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden, dabei werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze berücksichtigt. Bei Existenzgründern wird auch die Schaffung des eigenen Arbeitsplatzes berücksichtigt.

 

nicht-investive Vorhaben

  •  Maßnahmen zur Internationalisierung des Unternehmens (z.B. die erstmalige Teilnahme an Messen oder Ausstellungen im Ausland, Strategiecoaching Ausland und die Erstellung von Werbematerial in anderen Landessprachen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Innovation / Markterschließung (z.B. die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung der Markteinführung eines neuen Produktes oder eines bestehenden Produktes auf einem neuen Markt, die Markteinführung innovativer Produkte und Verfahren sowie die Herstellung von Demonstrationsanlagen und -geräten, die erstmalige Teilnahme an Messen oder Ausstellungen im Inland, die erstmalige Erstellung oder grundlegende Überarbeitung eines Webauftritts)
  • Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens (z.B. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater*innen, Gründer*innenunterstützung in der Vorgründungsphase und die erstmalige Aufstellung von Qualitätsmanagement-Ansätzen)
  • Maßnahmen zur Ressourcenschonung / CO2-Minderung (z.B. die erstmalige Aufstellung von Umweltmanagementsystemen, Konzepte für betriebliches Energie-Management, die Förderung von Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sowie von Beratungen und Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Prozessoptimierung)

Nähere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie des KMU-Programms der Stadt Wilhelmshaven.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem KMU-Programm der Stadt Wilhelmshaven, sowohl für Investitionsmaßnahmen als auch für nicht-investive Maßnahmen, unbedingt vor Beginn eines Vorhabens, gestellt werden müssen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte die im nachfolgenden Downloadbereich aufgeführten Antragsformulare und Anlagen.

Für die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins und zur fristwahrenden Antragstellung ist es zunächst ausreichend, wenn Sie uns diesen Kurzantrag übersenden.

Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen rund um den Antrag: Von der telefonischen Erstberatung, über die Antragstellung bis hin zur Abrechnung des Zuschusses und der Erstellung des Verwendungsnachweises.

Sprechen Sie uns an!

Svenja Becker

Tel. 04421 16-1181

Anträge, Anlagen und Informationsunterlagen für Investitionsmaßnahmen Antragsunterlagen für nicht-investive Maßnahmen

Fachbereich Wirtschaft und Regionalmanagement

Rathausplatz 10, 3. Etage
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21/ 16 - 11 82

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung

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