Änderung des Namens oder der Anschrift
Änderung des Namens:
Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), muss der Name auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Änderung des Namens sind mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Welche Gebühren fallen an?
Die Änderung der Papiere kostet 12,30 €. Müssen die alten Papiere Fahrzeugschein und -brief ausgetauscht werden, kommt noch eine Gebühr von 8,70 € hinzu.
Änderung der Anschrift
Wenn Sie innerhalb der Stadt Wilhelmshaven umgezogen sind, muss die aktuelle Anschrift auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein vermerkt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Änderung der Anschrift sind mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Welche Gebühren fallen an?
Die Änderung der Papiere der Zulassungsbescheinigung kostet bei den neuen Dokumenten 12,00 €, bei den alten Papieren Zulassungsdokumenten (Fahrzeugschein/-brief) 11,10 €. Müssen die alten Papiere Fahrzeugschein und -brief ausgetauscht werden, kommt noch eine Gebühr von 8,70 € hinzu.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anschrift auch online geändert werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.