Stadt Wilhelmshaven

i-Kfz – Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Was ist i-Kfz?

Die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dem Fahrzeughalter/Antragsteller soll dadurch ermöglicht werden, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge online selbst vorzunehmen oder zu beantragen. Der Gang zur Zulassungsbehörde soll künftig für diese Standardfälle entfallen können.

Das i-Kfz-Projekt wird dabei stufenweise umgesetzt. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung (Stufe 1) und die internetbasierte Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe2) sind seit 01.01.2015 bzw. 01.10.2017 in Betrieb. Seit dem 01.10.2019 wurde i-Kfz erheblich erweitert (Stufe 3).

Was ist mit i-Kfz aktuell möglich?

  • Vollautomatisierte Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs unter Beibehaltung des Kennzeichens
  • Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
    (nur möglich für Zulassungen, die nach dem 01.01.2015 erteilt worden sind; zu erkennen am grünen Codefeld auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie codierten Zulassungsplaketten mit QR-Code auf den Kennzeichen)
  • Vollautomatisierte Adressänderung des Fahrzeughalters
  • Antrag auf Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
  • Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs bei Kennzeichenwechsel

 

Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme beschränken sich derzeit nur auf natürliche Personen, die sich mittels eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels, auf dem die Online-Ausweisfunktion (e-ID) freigeschaltet sein muss, ausweisen. Die Ausweitung auch auf juristische Personen soll in Stufe 4 erfolgen. Ein Zeitpunkt für die Einführung der Stufe 4 ist noch nicht bekannt.

Des Weiteren werden nur vollständige und richtige Anträge vom i-Kfz-Portal zugelassen. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.

Was wird grundsätzlich für die Nutzung von i-Kfz benötigt?

  • ein neuer Personalausweis mit aktivierter e-ID-Onlinefunktion und PIN
  • ein Kartenlesegerät oder alternativ ein Smartphone (NFC-fähig) mit der Ausweis-App2.
    Infos zum e-ID Personalausweis und eine Downloadmöglichkeit für die Ausweis-App2 (kostenlos) finden Sie hier.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld) verfügen, der freigelegt werden wird.
    (werden seit 2015 ausgegeben)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld) verfügen, der freigelegt werden wird.
    (werden seit 2018 ausgegeben)
  • Bei der Ummeldung eines sich in Betrieb befindlichen Fahrzeugs und Wechsel des Kennzeichens, oder bei einer Außerbetriebsetzung müssen die codierten Zulassungsplaketten auf den Kennzeichen freigelegt werden.
    (werden seit 2015 ausgegeben, ältere Zulassungsplaketten ohne Sicherheitscode können nicht verwendet werden)
  • Online-Bezahlmöglichkeit über Giropay, mit Kreditkarte oder als SEPA-Lastschrift möglich.

 

Informationen, welche Unterlagen im Einzelfall ggf. noch zusätzlich erforderlich sein können, finden Sie direkt auf dem i-Kfz-Online-Portal.

Ausführliche Informationen, Flyer, Fallbeispiele und Kurzfilme zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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