Stadt Wilhelmshaven

Finanzierte Fahrzeuge und Leasingfahrzeuge

Wenn sich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II / ihr Fahrzeugbrief, im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag bei Ihrer Bank befindet, müssen Sie für zulassungsrechtliche Änderungen die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefs an die

Zulassungsstelle Wilhelmshaven
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

bei Ihrer Bank beantragen! Die Übersendung kann je nach Versandart bis zu 5 Werktage dauern.

Hinweise:

Die Beantragung der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefs eines finanzierten Fahrzeuges an die Zulassungsstelle kann nicht in jedem Fall telefonisch erledigt werden. Bei einigen Banken muss dieser Vorgang schriftlich erfolgen.

Nach erfolgter Bearbeitung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief von der Zulassungsstelle wieder an Ihre Bank zurückgeschickt.

Bei einer Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen auf denselben Halter ist die schriftliche Bestätigung der Bank ausreichend, dass von dort keine Bedenken gegen die Wiederzulassung bestehen.

Welche Gebühren fallen an?

  • 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefs
  • die anfallenden Kfz-Zulassungsgebühren werden zusätzlich berechnet

Die Gebühren können mit EC-Karte oder in bar bezahlt werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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