Stadt Wilhelmshaven

Personalausweis, Meldung wegen Verlust

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Dieses kann formlos schriftlich erfolgen. Bitte teilen Sie mit wann, wo und wie der Personalausweis verloren wurde.

Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde, bei der die betroffene Person mit der alleinigen oder der Hauptwohnung gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustmeldung muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Sofern Sie keinen Reisepass besitzen, sind Sie verpflichtet, zeitnah einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags und Dienstags kein Termin mehr notwendig (mehr Infos).

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

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