Stadt Wilhelmshaven

Lärmaktionsplanung / Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine europäische Regelung zur Betrachtung von Schallimmissionen getroffen. Darin werden die Staaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • strategische Lärmkarten zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
  • Aktionspläne aufzustellen
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

 

Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Es werden nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht.

Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung von Lärmkarten liegt in Niedersachsen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, soweit es sich nicht um Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes handelt. Für die Durchführung der Lärmaktionsplanung sind gemäß § 47 d Abs. 1 BImSchG die Gemeinden zuständig.

Um die steigenden Verkehrszahlen zu berücksichtigen, werden die Kartierungsergebnisse nach fünf Jahren wieder überprüft.

Lärmaktionsplan Stufe 3

In der dritten Stufe wurden im Jahr 2018 unter anderem alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr untersucht. In der Stadt Wilhelmshaven sind dies die Bundesautobahn A29 und die Bundesstraße B210.

Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt und veröffentlicht.

Die Niedersächsische Landesregierung hat empfohlen, dass eine Diskussion von lärmmindernden Maßnahmen bei Überschreitung der Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht vorgenommen werden sollte. Die Stadt Wilhelmshaven folgt dieser Empfehlung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen gemäß den vorgenannten Kriterien insgesamt eine mittlere Betroffenheit der Bürger durch den Verkehrslärm, der von den untersuchten Hauptverkehrsstraßen ausgeht.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes vom 02.01.2019 bis 16.01.2019 öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich am 22.12.2018.

Unter www.wilhelmshaven.de hatten die Bürger die Gelegenheit, sich über die Ergebnisse der Lärmkartierung und deren Bewertung zu informieren. Darüber hinaus wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Brandschutz am 06.03.2019 öffentlich vorgestellt.

Die Bürger hatten die Möglichkeit, Anregungen und Eingaben zum Lärmaktionsplan vorbringen.

 

Beschluss des Lärmaktionsplanes

Der Rat des Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 den Lärmaktionsplan für die Stufe 3 beschlossen. Das Datum der Aufstellung des Lärmaktionsplanes entspricht der Beschlussfassung.

Der aktuelle Lärmaktionsplan steht als Download zur Verfügung:

Lärmaktionsplan Stufe 4

In der aktuellen Stufe wurden im Jahr 2022 unter anderem alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr untersucht. In der Stadt Wilhelmshaven sind dies wiederum die Bundesautobahn A29 und die Bundesstraße B210.

Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt und im Internet (siehe Links) veröffentlicht.

 

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird der Lärmaktionsplan derzeit überarbeitet.

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