Luft, Lärm und Licht
Luft
Auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen werden als Immissionen bezeichnet. Maßgebliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind das Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG), die Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft).
Bevor der Weg zur Behörde beschritten wird, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit den Verursachern (z. B. Nachbarn). Sollte eine Einigung nicht möglich sein, wird das Amt für Umweltschutz und Bauordnung Ihrer Meldung über eine Belästigung durch Luftverunreinigungen nachgehen.
Lärm
Auf den Menschen einwirkende Geräusche werden als Immissionen bezeichnet.
Maßgebliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die Verkehrslärmverordnung (16. BImSchV), die Sportstättenlärmverordnung (18. BImSchV), die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und die Freizeitlärm-Richtlinie.
Diese Rechtsvorschriften enthalten einige Grundregeln zum Thema Lärmbelästigung, um das gute Zusammenleben von Nachbarn zu ermöglichen. Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten, sollte jedoch auch eine gegenseitige Rücksichtnahme vorhanden sein.
Ehe der Weg zur Behörde beschritten wird, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit den Verursachern (z. B. Nachbarn). Sollte eine Einigung nicht möglich sein, wird das Amt für Umweltschutz und Bauordnung Ihrer Lärmbelästigung nachgehen.
Grundsätzliche Informationen:
- Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
- Eine besonders geschützte Mittagsruhezeit gibt es nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten nicht.
- Der Rasen darf werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gemäht werden. Für Rasentrimmer und Laubbläser/-sauger gelten gesonderte Vorschriften.
- Unvermeidbare private Renovierungsarbeiten sind in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr zulässig.
- Bitte beachten Sie, dass durch privatrechtliche Vereinbarungen (z. B. Mietvertrag, Hausordnung) weitergehende Einschränkungen getroffen werden können.
Im Amt für Umweltschutz und Bauordnung finden Sie Ansprechpartner zu den folgenden Themen aus dem Bereich Lärmimmissionsschutz:
- Lärmbelästigungen
- Störungen der Nachruhe
- Maschinen-, Gartenarbeitsgeräte-, Baustellenlärm
- privater Renovierungslärm
- Sportlärm
- Freizeitlärm
- Lärm durch Diskotheken und disktothekenähnliche Einrichtungen
- Verkehrslärm
- Gewerbelärm
- Lärmaktionsplanung/ Umgebungslärmrichtlinie
Licht
Auf den Menschen einwirkendes Licht wird als Immission bezeichnet.
Maßgebliches Gesetz ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Diese Rechtsvorschrift enthält einige Grundregeln zum Thema Belästigungen durch Licht, um das gute Zusammenleben von Bürgern, Gewerbe und Industrie zu ermöglichen. Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten, sollte jedoch auch eine gegenseitige Rücksichtnahme vorhanden sein.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten:
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie die aktuellen Zugangsregelungen der städtischen Dienststellen!
Thorsten Springwald
Tel. (0 44 21) 16 - 25 54
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 54
Gebäude BRaum 136 (EG)
Zuständigkeit: Sachbearbeiter Immissionsschutz
Sachbearbeiter Abfallrecht
Frank Hänsel
Tel. (0 44 21) 16-25 58
Fax (0 44 21) 16 / 41 25 58
Gebäude BRaum 131 (EG)
Zuständigkeit: Betriebsaufsicht (Immissionsschutz und Abfall)