Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Für Oldtimer-Liebhaber stehen die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Bürgeramt)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Original-Fahrzeugschein/-brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage eines Eigentumsnachweises
- Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs (Oldtimer-Gutachten)
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
- Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch den amtlích anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges
- Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeuges
Über die Fahrt hat der Halter fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrstrecke ersichtlich sind.
Die Gebühr für die Zuteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens beträgt 142,90 € zzgl. der Kosten für die Kennzeichenschilder.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.
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