Stadt Wilhelmshaven

Halterwechsel

Wenn Sie ein Fahrzeug aus Wilhelmshaven gekauft haben, liegt ein Halterwechsel vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; KÜS etc. Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist, Sie jedoch ein anderes Kennzeichen wünschen oder wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und Sie das bisherige Kennzeichen übernehmen wollen)

Welche Gebühren fallen an?

Die Umschreibung des Fahrzeugs kostet 27,40 € bei Weiternutzung der bisherigen Kennzeichen und 29,40 € bei gleichzeitiger Zuteilung neuer Kennzeichen. Es können noch weitere Gebühren / Kosten anfallen, insbesondere für Schilder und Wunschkennzeichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zugelassenes Fahrzeug auch online umgeschrieben werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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