Stadt Wilhelmshaven

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (zugelassen, von außerhalb)

Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist derzeit noch außerhalb von Wilhelmshaven zugelassen und soll hierher umgeschrieben werden. Sie haben dabei die Wahl, das bisherige, auswärtige Kennzeichen weiter zu führen oder sich ein neues WHV-Kennzeichen zuteilen zu lassen.

Hinweis:

Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz. Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

Mit Kennzeichenwechsel:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem WHV-Kennzeichen versehen wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; KÜS; etc. im Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug / eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • bisherige, auswärtige Kennzeichenschilder

Welche Gebühren fallen an?

Die Umschreibung des Fahrzeugs kostet 30,30 €. Es können noch weitere Gebühren / Kosten anfallen, insbesondere für Schilder und Wunschkennzeichen.

Ohne Kennzeichenwechsel:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn das Fahrzeug das bisherige, auswärtige Kennzeichen behalten soll, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; KÜS; etc. im Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug / eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Die Umschreibung des Fahrzeugs kostet 26,80 €. Es können noch weitere Gebühren / Kosten anfallen, insbesondere für Schilder und Wunschkennzeichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zugelassenes Fahrzeug auch online umgeschrieben werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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