Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (abgemeldet, von außerhalb)
Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug war zuletzt nicht in Wilhelmshaven zugelassen, ist derzeit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll hier wieder zugelassen werden.
Hinweis:
Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz. Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc. im Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug / eine Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Die Umschreibung des Fahrzeugs kostet 30,30 €. Es können noch weitere Gebühren / Kosten anfallen, insbesondere für Schilder und Wunschkennzeichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein abgemeldetes Fahrzeug auch online umgeschrieben werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.