Stadt Wilhelmshaven

Informationen und Downloads für Fachkräfte aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Kindertagesstätten und Schulen

Werden Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung im Verlauf der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien bekannt (körperliche oder psychische Misshandlung, sexueller Missbrauch oder Vernachlässigung), so müssen Sie im Rahmen einer vorläufigen Gefährdungseinschätzung prüfen, ob Ihre Institution/Einrichtung aus eigenen Mitteln unterstützen kann und damit der Schutz des Kindes/Jugendlichen sichergestellt wird (siehe unter Downloads: Handlungsleitfaden bei Kindeswohlgefährdung).

Für die Durchführung der vorläufigen Gefährdungseinschätzung stehen Ihnen Beratungsmöglichkeiten durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" gem. der §§ 8a / 8b SGB VIII zur Verfügung. Diese erreichen Sie über die Telefon-Hotline 04421 - 7479040.

Wenn sich im Verlauf dieser Beratung der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung erhärtet und sich die Schutzmaßnahmen der Institution / Einrichtung als nicht ausreichend erweisen, ist eine Meldung an den Jugendsozialdienst des Jugendamtes erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu auch von der beratenden Fachkraft.

Gemäß § 8a SGB VIII erfolgt dann ein standardisiertes Verfahren zur Prüfung der gemeldeten Kindeswohlgefährdung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes.

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