Stadt Wilhelmshaven

Wohngeld

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben.

Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Der Wohngeldrechner (überschlägige Berechnung) gibt Ihnen Auskunft zur Höhe des Wohngeldes.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie nachfolgend zum Download. Sie können die Formulare auch telefonisch oder per Mail anfordern. Wir senden Ihnen die Formulare dann zu.

Den ausgefüllten Wohngeldantrag mit den notwendigen Unterlagen können Sie per Post an die Wohngeldstelle senden oder diese direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Formulare / Anträge

Wohngeld - Mietzuschuss

 

Wohngeld - Lastenzuschuss

 

Wohngeld Sonstige Formulare

Wo finde ich die Rechtsgrundlage für diese Dienstleistung?

Was sollte ich sonst noch beachten?

Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:

  • wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf dieser Internetseite des Landes Niedersachsen.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Soziales
Wohngeld

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Fax 0 44 21 / 16 - 17 60

Rathaus
2. OG, Zimmer 214 - 220

Sprechzeiten:

  • nach Terminvereinbarung

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