Stadt Wilhelmshaven

Sozialhilfe

Wer in Not gerät, sich selbst nicht helfen kann und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält, hat einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Hilfe vorliegen.

Eltern und Kinder sind gegenseitig unterhaltspflichtig, ebenso Ehepartner (auch nach einer Scheidung, sofern nicht gerichtlich etwas anderes festgelegt wurde). Unterhaltspflichtige werden daher zur Erstattung der geleisteten Sozialhilfe herangezogen, sofern sie dazu in der Lage sind. Entferntere Verwandte (z.B. Großeltern und Enkel) sind in der Regel nicht erstattungspflichtig.

Die Sozialhilfe umfasst:

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Soziales
Sonstige Sozialhilfe

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0

Rathaus
2. und 4. Etage

Sprechzeiten:

  • Nach Terminvereinbarung

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