Stadt Wilhelmshaven

Bauliche Anlagen in, an, über und unter oberidischen Gewässern

Bauliche Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 36 WHG i. V. m. § 57 NWG

Bauliche Anlagen sind zum Beispiel:

  • Bootsstege, Brücken
  • Verrohrungen zur Gewässerkreuzung durch Straßen, Grundstückszuwegungen, Bahnlinien
  • Leitungskreuzungen
  • Aufschüttungen oder Abgrabungen am Gewässer
  • Gebäude in Gewässernähe

Bei baugenehmigungspflichtigen Anlagen ist die wasserrechtliche Genehmigung in der Baugenehmigung enthalten.
Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes umfasst jedoch nicht die wasserrechtliche Genehmigung für die im Zuge der Erschließung eines Baugrundstückes (Grundstückszufahrt) unter Umständen notwendig werdende Verrohrung eines Gewässers.
Weitere Hinweise zur Bepanung und Bebauung von Gewässergrundstücken finden Sie hier.

Stadt Wilhelmshaven

Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Ingmar Ricklefs

Tel. (0 44 21) 16 - 25 63
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 63

Gebäude B
Raum 124 (EG)

Zuständigkeit:

  • Gewässeraufsicht
  • wassergefährdende Stoffe
  • wasser- und deichrechtliche Genehmigungen

N.N.

Tel. 04421 16-2545

Gebäude B
Erdgeschoss, Zi. 126

Zuständigkeit:

  • Wassergefährdende Stoffe
  • Kleinkläranlagen
  • Abwasserabgabe
  • Auskünfte nach Umweltinformationsgesetz

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