Wald und Forst
Für die Einhaltung und Umsetzung bestimmter Aufgaben nach dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist das Amt für Umweltschutz und Bauordnung als untere Waldbehörde zuständig. Diese Aufgaben (z. B. Erteilung von Genehmigungen zur Waldumwandlung, Anordnung von Wiederaufforstungen, Erteilung von Genehmigungen zur Erstaufforstung) werden von den Mitarbeitern des Amtes für Umweltschutz und Bauordnung wahrgenommen.
Der Waldanteil in Wilhelmshaven ist verhältnismäßig gering. Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes gibt es vor allem in den Grodenflächen, im Stadtpark und im Naturschutzgebiet "Bordumer Busch".
Das als Beratungsforstamt für den Bereich Wilhelmshaven zuständige staatliche Forstamt ist das Niedersächsische Forstamt Neuenburg.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Naturschutz, Wald und Umweltverträglichkeit
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten:
Bitte besuchen Sie die städtischen Dienststellen nur nach Terminabsprache und sofern Ihr Anliegen nicht telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erledigt werden kann.
Beachten Sie, dass wir die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher der städtischen Dienststellen erfassen müssen (sh. Erhebungsbogen).
- Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
- Freitag 8.30 - 12.30 Uhr
Herr Kohlwes
Abteilungsleiter Naturschutz und Landschaftspflege
Tel. 04421 16-2553
Fax 04421 1641-2553
Mobil. 0176 61297798
Gebäude BRaum 131 (EG)
Zuständigkeit:
- Eingriffsregelung
- Landschaftsplanung
- Umweltverträglichkeitsprüfung