Stadt Wilhelmshaven

Baumschutz

Baumschutz in Wilhelmshaven

Bäume im urbanen Bereich üben wichtige stadtökologische Funktionen aus und sind von herausragender Bedeutung für das Ortsbild. Die Stadt Wilhelmshaven hat seit 1986 eine Baumschutzsatzung, deren Zweck es ist, Laubbäume aller Art innerhalb des Stadtgebietes unter Schutz zu stellen, da diese das Orts- und Landschaftsbild beleben und gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen und das Kleinklima verbessern oder schädliche Einwirkungen abwehren. Dies gilt sowohl auf privaten wie auch auf städtischen Grundstücken. Die Baumschutzsatzung regelt wie mit den geschützten Bäumen in verschiedenen Situationen zu verfahren ist. Beispielsweise darf Totholz aus Bäumen entfernt werden. Es ist allerdings verboten geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem typischen Aufbau wesentlich zu verändern. Die häufigsten Schädigungen waren in den letzten Jahren Kappungen und Eingriffe in den Wurzelbereich (Kronentraufe zzgl. 1,5 m). Unter besonderen Umständen, die ebenfalls in der Satzung definiert werden, kann die Untere Naturschutzbehörde von den Verboten eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilen. Zu diesem Zweck ist das Antragsformular auf dieser Seite downloadbar. In dem Antrag werden beispielsweise die Baumart, der Stammumfang (in einem Meter Höhe gemessen) und eine Begründung für geplante Fällungen oder Schnittmaßnahmen am Baum abgefragt. In § 6 der Baumschutzsatzung werden die besonderen Umstände genannt unter denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Ist der Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde eingegangen nimmt ein Sachbearbeiter den betroffenen Baum in Augenschein und bescheidet den Antrag nach dem Ergebnis der Baumkontrolle. Wird eine verbotene Handlung nach § 4 der Baumschutzsatzung ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Bäume und Nachbarrecht

Fragen und Informationen rund um das gedeihliche nachbarschaftliche Miteinander beantwortet
die Broschüre "Tipps für Nachbarn" des Niedersächsischen Justizministeriums.

Die Untere Naturschutzbehörde kann und darf nicht in privatrechtlich zu regelnde Angelegenheiten eingreifen. Sie kann beispielsweise nicht veranlassen, dass Ihr Nachbar seinen Baum entfernen oder zurückschneiden lässt. Eine friedliche Lösung untereinander erspart sowohl dem „Baumfreund", als auch dem „Baumgegner" viel Zeit und Energie.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Naturschutz, Wald und Umweltverträglichkeit

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