Stadt Wilhelmshaven

Bauverfahren

Die technischen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation (digitale Antragsverfahren) liegen bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt Wilhelmshaven zurzeit nicht vor. Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen sind abweichend von §3 a NBauO als Dokument in Papierform zu übermitteln.

Während einer Übergangszeit haben Sie die Möglichkeit, Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen weiterhin in Papierform oder digital einzureichen. Bei einer digitalen Antragsstellung nach §3 a NBauO verwenden Sie bitte die auf unserer Website hinterlegten Vordrucke. Ihre Unterlagen senden Sie bitte an fb63@wilhelmshaven.de

 

Aktuelles

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf unseren Leitfaden für die Genehmigung einer Ferienwohnung hinweisen. Bei der Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung handelt es um eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung nach § 63 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Die für den Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung nötigen Schritte entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.

Download Leitfaden für die Beantragung einer Nutzungsänderung

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