Stadt Wilhelmshaven

Bauverfahren

Die technischen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation (digitale Antragsverfahren) liegen bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt Wilhelmshaven zurzeit nicht vor. Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen sind abweichend von §3 a NBauO als Dokument in Papierform zu übermitteln.

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