Stadt Wilhelmshaven

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (abgemeldet, innerhalb)

Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug war zuletzt in Wilhelmshaven auf einen anderen Halter zugelassen, ist derzeit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll wieder zugelassen werden.

Hinweis:

Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz. Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umschreibung des Fahrzeugs müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc. im Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug / eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • bisherige Kennzeichen (sofern diese noch vorhanden sind und übernommen werden sollen)

Welche Gebühren fallen an?

Die Umschreibung des Fahrzeugs kostet 33,20 € bei Weiternutzung der bisherigen Kennzeichen und 33,20€ bei gleichzeitiger Zuteilung neuer Kennzeichen. Es können noch weitere Gebühren / Kosten anfallen, insbesondere für Schilder und Wunschkennzeichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein abgemeldetes Fahrzeug auch online wiederzugelassen werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

powered by webEdition CMS