Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: Beantragung
Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Zuständig ist die Stelle, bei der die beantragende Person mit einer Wohnung gemeldet ist. Die antragstellende Person kann sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerberzentralegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
- zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 9)
Verfahrensablauf
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Grundsätzlich erfolgt die Beantragung durch persönliche Vorsprache des Antragstellers. Antragsteller bei GZR- Auskünften für Firmen ist immer der jeweilige Geschäftsführer dieser.
Eine Antragstellung durch Dritte (auch mit Vollmacht) ist nicht möglich!
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, bei juristischen Personen nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).
Voraussetzungen
- bei natürlichen Person:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- persönliche Antragstellung
- bei juristischen Personen:
- Antragstellung durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma
- Erteilung der Auskunft erfolgt nur, soweit sie Ihre Person oder den Gewerbebetrieb betrifft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis oder Pass des Antragstellers
- Auszug aus dem Handelsregister bei GZR-Auskünften über Firmen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Erstellung durch das Bundeszentralregister
Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags und Dienstags kein Termin mehr notwendig (mehr Infos).
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.