Übermittlungssperren im Melderegister: Eintragung
Es ist für jeden Bürger möglich, auf Antrag eine Übermittlungssperre einrichten zu lassen.
Mit Einrichtung der Übermittlungssperre widerspricht man der Weitergabe von Daten in festgelegten Fällen wie z. B. der einfachen Melderegisterauskunft mittels Abruf über das Internet, der Auskunft an Adressbuchverlage und anderen (nähere Informationen siehe Antragsformular).
Die Übermittlungssperre wird unbefristet im Melderegister eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Voraussetzungen
Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann die Übermittlungssperre beantragen, Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann der Antrag von den Sorgeberechtigten gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument zwecks Identifizierung (Personalausweis, Reisepass)
- Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre
Welche Gebühren fallen an?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Formulare / Anträge
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 04421 16-3232
Fax 04421 16-1869
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet fast alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an (sh. Übersicht). Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.
Personen, die sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Symptome wie Fieber, trockener Husten und Müdigkeit aufweisen, erhalten keinen Zutritt ins Bürgeramt.
Beachten Sie, dass wir die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher der städtischen Dienststellen erfassen müssen (sh. Erhebungsbogen).
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.