Stadt Wilhelmshaven

Hundehaltung: Anmeldung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Die Meldepflicht ist in der städtischen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der für die Hundesteuer zuständigen Stelle durchgeführt wird.

 

Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalterinnen/Hundehalter den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Sachkundenachweis für Hundehaltung.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen finden Sie auch im Merkblatt der Stadt Wilhelmshaven für Hundebesitzer.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung zur Hundesteuer ist gebührenfrei.

Die Hundesteuer beträgt pro Kalenderjahr:

  • 120 € / Jahr für den ersten Hund
  • 180 € / Jahr für jeden weiteren Hund im selben Haushalt

Zahlung vierteljährlich oder jährlich per Abbuchung oder Überweisung

Rechtsgrundlage

Formulare / Anträge

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Finanzen
Hundesteuer

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Rathaus
1. Etage, Zimmer 162

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr

Angelegenheiten zur Hundesteuer können grundsätzlich kontaktlos geklärt werden.

Formulare zur An-und Abmeldung und auch das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie online auf diesen Seiten. Bitte füllen Sie diese aus und senden sie unterschrieben an die o.g. Anschrift.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Formulare auszudrucken, nehmen Sie bitte per E-Mail oder Telefon Kontakt auf, damit Ihnen diese per Post zugeschickt werden können.

Katrin Randel

Tel. 04421 16-1336
Fax 04421 16-41-1336

1. OG, Zi. 162 (Westflügel)

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Wichtig zu wissen:

Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalterinnen/Hundehalter den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Sachkundenachweis für Hundehaltung.

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