Stadt Wilhelmshaven

Gewerbe: Abmeldung

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt-
oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.
Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des Bereichs der
zuständigen Stelle ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung
erforderlich.

Verfahrensablauf

Über die Gewerbeabmeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes
vorzunehmen.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

§ 15 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Bearbeitungsdauer: 3 Tage

Rechtsgrundlage

Formulare / Anträge

Was sollte ich noch wissen?

Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

Stadt Wilhelmshaven

Gewerbeangelegenheiten

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 30
Fax 0 44 21 / 16 - 41 32 30

RATRiUM (ehemals City-Haus)
2. Etage

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr

Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung

powered by webEdition CMS