Stadt Wilhelmshaven

Zweitwohnungssteuer

WICHTIGER HINWEIS:

Wenn Sie Ihre Zweitwohnung als Ferienwohnung vermieten, ist von Ihnen unaufgefordert für jede Ferienwohnung bis zum 31. März 2026 das Gästeverzeichnis für das vergangene Jahr 2025 einzureichen. Gerne auch per E-Mail an zweitwohnungssteuer@wilhelmshaven.de

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Finanzen
Zweitwohnungssteuer

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 2299

Gebäude A

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Datenschutz

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