Zweitwohnungssteuer
- Allgemeine Infos
- Fragen und Antworten (FAQ)
- Formulare Veranlagungsjahre 2024 und 2025
- Formulare Veranlagungsjahre 2026 und 2027
WICHTIGER HINWEIS:
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung als Ferienwohnung vermieten, ist von Ihnen unaufgefordert für jede Ferienwohnung bis zum 31. März 2026 das Gästeverzeichnis für das vergangene Jahr 2025 einzureichen. Gerne auch per E-Mail an zweitwohnungssteuer@wilhelmshaven.de
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Finanzen
Zweitwohnungssteuer
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 2299
Gebäude A
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr