Stadt Wilhelmshaven

15. August 2022

Seniorenbeirat: Stadt widerspricht Vorwurf einer fehlenden Rechtsgrundlage

Die Stadtverwaltung widerspricht dem Vorwurf, der Seniorenbeirat der Stadt Wilhelmshaven würde ohne rechtliche Grundlage arbeiten. „Es ist zwar zutreffend, dass der Rat im Februar die Wahl- und Geschäftsordnung des Seniorenbeirates aufgehoben hatte, dennoch fehlt nicht die Rechtsgrundlage für dessen Bildung und Arbeit", stellt der Erste Stadtrat Armin Schönfelder richtig. Vielmehr seien die Mitglieder des kommunalen Beirats durch Beschluss des Rates eingesetzt worden. Dies, so Schönfelder, sei rechtlich zulässig. Damit habe man dem Wählerwillen trotz formaler Unwirksamkeit der Seniorenbeiratswahl Rechnung getragen. „Eine Geschäftsordnung oder Regelungen für den Geschäftsgang kann sich der Beirat selbst geben", betont der Erste Stadtrat. Dies entspreche dem üblichen Vorgehen in Kollegialorganen. Auch bei den Inhalten der Arbeit und der zu setzenden Schwerpunkte sei der Beirat in seinen Entscheidungen frei.

Wenn von der Politik gewollt werde, dass der Seniorenbeirat auch in den Ausschüssen des Rates beratend mitwirke, so Schönfelder, solle dies am sinnvollsten in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse festgelegt werden. „Ich würde es begrüßen, wenn dabei auch das Jugendparlament und der Behindertenbeirat berücksichtigt werden." Die Gruppe „GRÜNE und GfW" hat bereits einen Antrag zur Beteiligung des Seniorenbeirats in sechs Fachausschüssen des Rates gestellt. Dieser Antrag wird in der Fortsetzung der im Juli unterbrochenen Ratssitzung beraten.

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