Nach dem positiven Schnelltest zum PCR-Test
Mit dem bundesweiten Wegfall vieler Corona-Beschränkungen wurde verstärkt an die Eigenverantwortung der Menschen appelliert. Seitdem zeigt sich aber immer wieder, dass einige nach wie vor bestehenden Verpflichtungen und Regeln vielen schlichtweg nicht klar sind. Aus diesem Grund weist das Gesundheitsamt der Stadt Wilhelmshaven darauf hin, dass nach wie vor bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis zwingend eine Meldung an das jeweils zuständige Gesundheitsamt notwendig ist. Dies kann online über das entsprechende Formular auf www.wilhelmshaven.de erfolgen. Außerdem sind Betroffene verpflichtet, einen anschließenden PCR-Test zu machen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.
Da auch Apotheken Genesenennachweise ausstellen dürfen, versendet das Wilhelmshavener Gesundheitsamt keine Nachweise mehr. Gegen Vorlage des positiven Ergebnisses eines bei einem niedergelassenen Arzt oder einem zertifizierten Testzentrum durchgeführten PCR-Abstrichs können Personen, die einen Genesenennachweis benötigen, sich diesen ab sofort in einer Apotheke ausstellen lassen.