Stadt Wilhelmshaven

11. März 2022

Impfpflicht: Meldung muss über Portal des Landes erfolgen

Ab der kommenden Woche sind Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Co. gefordert: Dann gilt für sie die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie vollständig gegen Corona geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Stadt Wilhelmshaven nutzt zur Meldung der Personendaten ausschließlich das vom Land zur Verfügung gestellte Portal „Mebi“. Das heißt konkret, dass die Einrichtungen ab Mittwoch, 16. März, ihre Mitarbeitenden, bei denen der Impfstatus ungenügend oder unsicher ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen, innerhalb von 14 Tagen über das Portal zu melden haben. Eine zusätzliche Meldung an das Wilhelmshavener Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Auch Selbstständige aus den entsprechenden Berufssparten fallen unter die Melde- und Impfpflicht.

Die Meldepflicht verfügt die Stadt per Allgemeinverfügung, die für Wilhelmshaven ab Samstag, 12. März, gilt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt, Ausgabe 14/2022, unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt zu finden.

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