Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven gem. § 3 Abs. 1 der Nds. Corona-Verordnung zur Feststellung der Warnstufe 1 im Stadtgebiet vom 17.09.2021
Vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen
Die Stadt Wilhelmshaven hebt die Allgemeinverfügung vom 17.09.2021 zur Feststellung der Warnstufe 1 im Stadtgebiet auf.
Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Diese Allgemeinverfügung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
Begründung
Die o. g. Allgemeinverfügung vom 17.09.2021 ist aufzuheben, da sich durch die Verordnung zur Änderung der Nds. Corona-Verordnung vom 21.09.2021 die Voraussetzungen für die Feststellung des Vorliegens der Warnstufe 1 geändert haben. Die nunmehr in den §§ 2 und 3 der Nds. Corona-Verordnung festgelegten Voraussetzungen sind derzeit nicht erfüllt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, Klage erhoben werden.
Wilhelmshaven, 23.09.2021
Feist
Oberbürgermeister