Stadt Wilhelmshaven

27. Mai 2021

Stadt hatte kein Vorkaufsrecht beim „Alten Schlachthof“

Die Stadt Wilhelmshaven weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass entgegen anderslautender Behauptung die Stadt ihr Vorkaufsrecht beim Weiterverkauf des Grundstücks „Alter Schlachthofs" nicht nur nicht ausgeübt hat – sie hatte gar keins. Wie Stadtbaurat Niksa Marusic bereits in den jüngsten Sitzungen des Ausschusses für Planen und Bauen sowie des Rates ausgeführt hatte, wurden die Grundstücke südlich der Bushalle mit Löschung des Sanierungsvermerks im Dezember 2014 bereits aus dem Sanierungsgebiet entlassen. Damit bestand zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs des Grundstücks von einem privaten Eigentümer an einen neuen Investor kein sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht, das die Kommune hätte ausüben können.

Zur Vollständigkeit weist die Stadt außerdem darauf hin, dass eine vorherige Projektentwicklung des ehemaligen Eigentümers nicht gescheitert sei, wie suggeriert werde. Eine vollzugsfähige Baugenehmigung hat bereits vorgelegen. Die Bauvoranfrage für die Errichtung von einem Nahversorgungszentrum mit 6.500 m² Verkaufsfläche ist zudem rechtzeitig verlängert worden und hat weiterhin Gültigkeit.

Die Stadt bittet, den korrekten Sachverhalt bei der weiteren Diskussion um das Grundstück „Alter Schlachthof" zu berücksichtigen.

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