Stadt Wilhelmshaven

12. Juni 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 13. Juni 2020

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8, 6. Änderung –Hauptstraßen-Kreuzung Göker-/Bismarckstr.- beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 dem Entwurf der o.g. Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, diese einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes zur o.g. Bebauungsplanänderung einschl. der Begründung und den Gutachten in der Zeit vom 23.06.2020 bis 22.07.2020 durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung. Weitere Bestimmungen zur Auslegung während der COVID-19-Pandemie finden Sie weiter unten im Text.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Heppens und wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Bismarckstraße, im Osten durch den Bismarckplatz, im Süden durch die Knorrstraße und im Westen durch die Gökerstraße. Das Plangebiet ist insgesamt 4.777 m2 groß.

Geltungsbereich:

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

  • Ausweisung eines      Urbanen Gebietes (MU) zur Realisierung eines Hotels

Die Gestaltung wird über eine örtliche Bauvorschrift geregelt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (s. u.). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Weitere Bestimmungen während der COVID-19-Pandemie:

Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 23.06.2020 bis 22.07.2020 auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden eingesehen werden. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten:

Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, werden Termine für die Einsichtnahme von Herrn Büttler telefonisch unter (04421) 16-2742 oder per Email (andreas.buettler@wilhelmshaven.de) vergeben. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt Herr Büttler telefonisch.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

In Vertretung

Schönfelder
Erster Stadtrat

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