Stadt Wilhelmshaven

17. April 2020

Stadt spezifiziert Regeln für den Einzelhandel

Ab dem kommenden Montag, 20. April, dürfen wieder alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² unter der Einhaltung von erhöhten Auflagen zu Hygieneschutz und Abstandsregelungen für den Publikumsverkehr öffnen. Das hat das Land Niedersachsen in seiner am heutigen Freitag veröffentlichten Verordnung geregelt. In dieser sind gleichzeitig Ausnahmen festgeschrieben, die nicht an die Verkaufsflächenbegrenzung gebunden sind – wie beispielsweise Lebensmittelmärkte, Baumärkte oder ab Montag auch Autohäuser. Die Stadt Wilhelmshaven spezifiziert die Landesvorgaben per Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven wird am Samstag amtlich bekannt gemacht. Sie begrenzt unter anderem die Gesamtzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten dürfen: je 25 m² Verkaufsfläche darf ein Kunde eingelassen werden. Die Höchstgrenze, die lediglich bei den von der Verkaufsflächenbegrenzung ausgenommenen Geschäften zum Tragen kommt, liegt bei 200 Kunden. Auch für die Nordseepassage wird eine spezielle Höchstgrenze gewählt – diese gilt jedoch nur für die Passage als Ganzes. In den Geschäften, die sich in der Nordseepassage befinden, gelten die Regeln der Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.wilhelmshaven.de eingesehen werden.

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