Stadt Wilhelmshaven

15. November 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 16. November 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 den  Bebauungsplan

Nr. 179 A -  POTENBURG - als Entwurf beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet Nr. 179A POTENBURG liegt im Südwesten der Stadt Wilhelmshaven im Stadtteil Schaardeich zwischen der Maade und dem Europaviertel. Das Plangebiet grenzt an die Südseite des Baugebietes „Pütthauser Straße“ (Bebauungsplan Nr. 178 TB A Schaar West). Im Norden begrenzt somit die Südkante der Trasse für die Neue Friedenstrasse und im Osten die Lautsallee mit dem Stadtteil Europaviertel den Geltungsbereich. Im Süden wird der Geltungsbereich von der Südkante der Oldenburger Straße(B 210) begrenzt. Im Westen begrenzt die Hooksieler Landstraße und der Potenburger Weg das Plangebiet. Der exakte Bereich ergibt sich aus der Planskizze.

 

                       

Rechtsverbindlicher Bestandteil des Geltungsbereichs sind auch folgende Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen:

Externe Kompensationsflächen innerhalb Wilhelmshavens innerhalb des städtischen Kompensationsflächenareals „Ollacker See“:

Die Flächen der Gemarkung Sengwarden, Flur 13, Flurstücke 30 (3,2510 ha), 38 tlw. (0,1732 ha) sowie 129/31 (3,3703 ha)

Externe Kompensationsflächen im Landkreis Wesermarsch –Gemeinde Övelgönne innerhalb des Kompensationsflächenpools –„Lerchenheide / Frieschenmoor“:

Die Flächen der Gemarkung Strückhausen, Flur 6, Flurstück 341/17 (22.292 m²) und Flurstück 394/11 tw. (19.407 m²).

Externe Kompensationsflächen im Landkreis Wittmund –Stadt Wittmund (Wittmunder Wald) innerhalb des Kompensationsflächenpools „Waldmoore Hohehahn“:

Gemarkung Willen, Flur 12, Flurstück 9 tw. (6.027 m²)

Ziel und Zweck der Planung:

  • Anpassung der Bauweise in den Wohnbauflächen
  • Entwicklung von Gewerbegebieten
  • Erschließung des Gewerbegebietes über die B 210
  • Gestaltung von Grünflächen als Erholungsflächen, zur Regenrückhaltung, Kompensation und als Sichtschutz

 Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind neben den Gutachten (Verkehrsuntersuchungen, Oberflächenentwässerungskonzept, Gewerbe- und Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Untersuchungen zu Einzelhandelsvorhaben sowie Kartierungsergebnisse zu den Gruppen Brutvögel, Amphibien, Fledermäuse und Biotoptypen) auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Umweltbericht mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Sie enthalten die folgenden Arten umweltrelevanter Informationen:

1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen:

  • Informationen zur Gewerbe- sowie Verkehrslärmsituation
  • Informationen zur straßenverkehrsbedingten Luftschadstoffsituation
  • Informationen zur Erholungsfunktion

2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Tiere:

  • Informationen zu den Auswirkungen auf die Lebensräume von Fledermäusen (Jagd- und Flugrouten), Brutvögeln (insb. Blaukehlchen, Gartenrotschwanz und Waldohreule) und Amphibien (insb. Gras- und Seefrosch)

3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Pflanzen / Biotoptypen:

  • Informationen zu den Auswirkungen auf Pflanzen und Biotoptypen, insb. auf gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) sowie sonstige naturnahe Flächen (§ 22 NAGBNatSchG i.V.m. § 22 BNatSchG, hier mesophiles Grünland)

4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Boden und Wasser:

  • Informationen zu den Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Oberflächenentwässerung des Plangebietes sowie das vorhandene Grabensystem
  • Informationen des Kampfmittelkatasters mit Gefährdungssituationen durch Bombenblindgänger, Flakstellungen / Schützenlöchern und Splittergräben

5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft:

  • Informationen über die Veränderung des Landschaftsbildes
  • Informationen über die Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet „Potenburg“ sowie den geschützten Landschaftsbestandteil „Lautsallee“

6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter:

  • Informationen über die Auswirkungen auf die historische Wurt Potenburg    

Der o.g. Bebauungsplanentwurf liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 26.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17 , Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630., E-mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Feist
Oberbürgermeister

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