Stadt Wilhelmshaven

22. Februar 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 23. Februar 2019

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 den

Bebauungsplan Nr. 213 - Geniusbank / Nördlich Niedersachsendamm - und

die 56. Änderung des Flächennutzungsplans, 2. Teilbereich – Rüstersieler Groden Nord -

als Entwurf beschlossen.

Das ca. 86 ha große Plangebiet in Form einer Dreiecksfläche liegt östlich des Stadtteiles Voslapp und umfasst den nördlichen Teil des Rüstersieler Groden zwischen Bundesautobahn A 29 / Niedersachsendamm im Süden, Hauptdeich im Osten, Geniusdeich (2. Deichlinie) im Norden und Rüstersieler Seedeich (2. Deichlinie) im Westen und liegt im östlichen Stadtgebiet. (Lagebeschreibung)

Geltungsbereich:

Ziel und Zweck der Planung (BP213 ):

  • die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegen-über künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und einer dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechten Bodennutzung,
  • die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz,

die sich wie folgt konkretisieren:

  • Festsetzung von Gewerbegebieten,
  • Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf
  • Sicherung von Trassenkorridoren für Fernleitungen und örtlich bedeutsame Versorgungsleitungen,
  • Sicherung von Verkehrstrassen.

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • immissionsschutzrechtliche Bestimmungen (insbesondere zum Schutz der Stadtteile Voslapp und Rüstersiel sowie des Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden Süd"),
  • Gewährleistung einer geregelten Oberflächenentwässerung,
  • Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,
  • Sicherung des Küstenschutzes

Ziel und Zweck der Planung (56AE FNP, 2TB):

  • Darstellung von gewerblichen Bauflächen,
  • Darstellung von Gemeinbedarfsflächen,
  • Darstellung von Hauptverkehrsstraßen und Bahnanlagen,
  • Darstellung von Flächen für Versorgungsleitungen,
  • Darstellung von Grünflächen, u. a. mit der Zweckbestimmung „bepflanzte Schutzzone"
  • Darstellung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE-Flächen),
  • Sicherung des Küstenschutzes.

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Neben den Entwürfen der Pläne mit der jeweiligen Begründung und den Gutachten (Gewerbe- und Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Oberflächenentwässerung sowie Kartierungen von Brutvögeln, Fledermäusen, Amphibien und Biotoptypen) sind auch fünf bereits vorliegende Stellungnahmen mit Umweltbezug und der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 (6) Nr. 7 BauGB gegliederte Umweltbericht mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Vorprüfung Bestandteil der ausgelegten Unterlagen. Sie enthalten die folgenden Arten umweltrelevanter Informationen:

  1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen:
    • Informationen zur Gewerbe- sowie Verkehrslärmsituation
    • Informationen zur Luft- und Lichtbelastung
    • Informationen zur Beeinträchtigung der Erholungsfunktion als Folge der Planung
  2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Tiere:
    • Informationen zu den Auswirkungen auf die Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Fauna, insb. Fledermäuse (Jagdbereiche und Flugstraßen), Amphibien und Brutvöge
    • lInformationen zu den Auswirkungen auf die Brutpaare im Schutzgebiet Voslapper Groden-Süd
  3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Pflanzen / Biotoptypen:
    • Informationen zu den Auswirkungen auf die im Gebiet vorkommenden Biotoptypen sowie gefährdete und/oder geschützte Pflanzenarten
  4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Boden und Wasser:
    • Informationen zu möglichen Altlasten sowie zu den Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Oberflächenentwässerung des Plangebietes
    • Informationen des Kampfmittelkatasters mit Gefährdungssituationen durch Bombenblindgänger und Kampfmittel
  5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Luft und Klima:
    • Informationen zu den Auswirkungen auf das Klima und zur Luftbelastung
  6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft:
    • Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes / geschützter Landschaftsbestandteile als Folge der Planung
  7. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter:
    • Informationen über die Auswirkungen auf den historischen Deichzug „Rüstersieler Seedeich" mit der Fundstellennummer 208

Die o.g. Bauleitplanentwürfe liegen mit Begründung im Foyer des Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 05.03.2019 bis einschließlich 05.04.2019

zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Auskünfte erteilt Herr Bauer, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.12, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2510, E-mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

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