98. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.09.2025 - Bürgerwindpark Klein Westerhausen
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durch Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.012.2025 aufgrund des § 2 (1) "des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) ge-ändert worden ist" die Aufstellung der 98. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26.09.2025 -Bürgerwindpark Klein Westerhausen – und gleichzeitig den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be-hörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich über die all-gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der förmlichen Veröffentlichung im Internet informieren und zur Planung äußern.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt an der nordwestlichen Grenze des Stadtgebiets. Südlich bzw. nördlich be-nachbart liegen die Gemeindegebiete der Stadt Schortens und der Gemeinde Wangerland.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung:
- Gleichzeitige Darstellung der „Sonderbaufläche für Windenergie" als „Beschleunigungs-gebiet für Windenergie an Land"
- Textliche Darstellung von Minderungsmaßnahmen
Der Entwurf der o.g. Bauleitplanung mit der Begründung sowie der dazugehörigen Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom 10.02.2026 bis zum 12.03.2026 unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/ eingesehen werden.
Daneben können sämtliche o.g. Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelms-haven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die-se sind elektronisch zu übermitteln (bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, insbesondere schriftlich oder zur Nieder-schrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-schlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stel-lungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Auch Kinder und Ju-gendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Da-ten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.