Stadt Wilhelmshaven

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 /-Metzer Weg / Mitscherlichstraße

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 die o.g. Aufhebungssat-zung, aufgestellt im beschleunigten Verfahren gem. §13a Baugesetzbuch (BauGB), mit Begrün-dung in der Fassung vom 21.10.2025 als Satzung beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven am 23.01.2026 unter https://www.wilhelmshaven.de/amtsblatt/ wird die o.g. Aufhebungssatzung –rechtsverbindlich.

Die o. g. Aufhebungssatzung einschließlich Begründung kann im Technischen Rathaus, Rathaus-platz 9, 26382 Wilhelmshaven, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:0 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den In-halt des Bebauungsplanes unter bauleitplanung@wilhelmshaven.de Auskunft verlangen.
Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ oder über das zentrale Internet-portal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermö-gensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsan-sprüche wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.

 

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