Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 /-Metzer Weg / Mitscherlichstraße
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 /-Metzer Weg / Mitscherlichstraße aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 17.09.2025 stimmte der Rat dem Entwurf der o.g. Aufhebungssatzungzu und beschloss, diesen mit Begründung einen Monat lang zu veröffentlichen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 2,5 ha und liegt im Süden der Stadt Wilhelmshaven innerhalb des Stadtteils Bant. Es wird von der Peterstraße im Norden und der Börsenstraße im Süden begrenzt. Östlich schließt die Mitscherlichstraße an und westlich die Schillerstraße. Mitscherlichstraße und Schillerstraße liegen jedoch im Plangebiet.
Ziel und Zweck der Aufhebung:
- Aufhebung der Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 11
- Steuerung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Aufhebung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der o.g. Bauleitplanung wird mit der Begründung sowie der Urfassung des Bebauungsplanes Nr.11 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom 29.09.2025 bis zum 28.10.2025 unter www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.
Daneben können sämtliche o.g. Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.
- 1_Entwurf-Aufhebungssatzung_Textfassung_2025-09-16
- 2_Entwurf-Begruendung_Aufhebungssatzung_2025-08-06
- 3_Urplan_RK_1967-04-22
- 4_Begruendung-des-Urplans_RK_1967-04-22
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln ( bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de ). Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder Niederschrift) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.