Stadt Wilhelmshaven

Satzung über die Veränderungssperre Nr. 24 für die zur Aufstellung beschlossenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 -Havermonikenstraße – Kohlenhafen-

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 -Havermonikenstraße – Kohlenhafen- beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Innenstadt Wilhelmshavens zwischen der nördlich angrenzenden Admiral-Klatt-Straße und der südlich angrenzenden Straße Am Handelshafen. Im Osten begrenzt die Luisenstraße das Plangebiet.

Geltungsbereich:

Ziel der Bauleitplanung ist es, zur Sicherung der Zentralen Versorgungsbereiche (ZVB), insbesondere des ZVB „Innenstadt“ in diesem Bereich den Einzelhandel auszuschließen. Bestehende Baurechte sind dabei gemäß § 14 (3) BauGB zu berücksichtigen.

Die o.g. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher konnte von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Auskünfte erteilt Herr Büttler im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.19, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2742, E-Mail: andreas.buettler@wilhelmshaven.de.

 

Sicherung der Bauleitplanung

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat für das Gebiet der zur Aufstellung beschlossenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 –Havermonikenstraße-Kohlenhafen - gem. §§ 14 (1) und 16 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den z.Zt. geltenden Fassungen die Satzung zur Veränderungssperre Nr. 24 beschlossen.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 82/5, 82/19, 82/20, 82/21, 82/22, 82/23, 82/25, 82/32, 802/54, 805/82 und 806/82 in der Flur 1 der Gemarkung Wilhelmshaven.

 

Die Satzung der Veränderungssperre kann auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven  www.wilhelmshaven.de/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingesehen werden.

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 18 (2) Satz 2 und 3 BauGB (Entschädigung bei Veränderungssperre) wird hingewiesen.

Auskünfte erteilt Herr Büttler im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung,  Zimmer 7.19, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2742, E-Mail: andreas.buettler@wilhelmshaven.de.

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