Stadt Wilhelmshaven

56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973, Teilbereich 2 - Rüstersieler Groden Nord -

56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973, Teilbereich 2 - Rüstersieler Groden Nord -

Mit Verfügung vom 30.10.2019 (Az.: ARL WE 21-21101-05000/56.2) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973, Teilbereich 2 der Stadt Wilhelmshaven genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973, Teilbereich 2 wirksam.

Bebauungsplan Nr. 213 – Geniusbank / Nördlich Niedersachsendamm –

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 den Bebauungsplan Nr. 213 – Geniusbank / Nördlich Niedersachsendamm – mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 20.05.2019 als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 213 - Geniusbank / Nördlich Niedersachsendamm - rechtsverbindlich.

 

Rechtsverbindliche Bestandteile des Geltungsbereichs sind auch folgende Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen:

Externe Kompensationsflächen im Landkreis Wesermarsch –Gemeinde Övelgönne innerhalb des Kompensationsflächenpools –„Lerchenheide / Frieschenmoor“:

Die Flächen der Gemarkung Strückhausen, Flur 2, Flurstücke 543/98, 574/456 (tlw.), 893/283 (tlw.), 1083/283, 1128/98, Flur 6, Flurstücke 5, 21, 22, 23, 24, 25, 151/5, 152/6, 336/11, 337/16, 338/16, 339/17 und 340/17 (in Summe:128.299 m²).

Externe Kompensationsflächen im Landkreis Wittmund –Stadt Wittmund (Wittmunder Wald) innerhalb des Kompensationsflächenpools „Waldmoore Hohehahn“:

Gemarkung Willen, Flur 11, Flurstücke 1 (tlw.), 2 (tlw.), 14 (tlw.), 19 (tlw.), Flur 12, Flurstücke 1 (tlw.), 8 (tlw.) und 9 (tlw.) (in Summe: 429.637 m²)

Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973, Teilbereich 2 und der Bebauungsplan Nr.213 einschließlich Begründungen (mit Umweltberichten) können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.12, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

 

 

 

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte einzuhalten: Auskünfte erteilt Herr Bauer telefonisch unter 04421/16-2510 oder per E-Mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de

Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über

www.wilhelmshaven.de/Buergerservice/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973, Teilbereich 2 bzw. innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 213 schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw. ) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.

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