Stadt Wilhelmshaven

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Baulasten - was ist das überhaupt?

Eine Baumaßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie dem öffentlichen Baurecht entspricht. Ein Bauwerk muss beispielsweise so errichtet werden, dass es die erforderlichen Grenzabstände einhält und das auf dem Grundstück die notwendigen Einstellplätze nachgewiesen werden können. Ist das Grundstück zu klein oder ungünstig geschnitten, genügt es nicht, dass der Nachbar dem Bauherrn gestattet, den Grenzabstand zu unterschreiten oder seinen PKW auf dem Nachbargrundstück abzustellen. Zum einen muss eine derartige Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks auf Dauer gesichert sein, zum anderen muss auch gewährleistet sein, dass die Bebauung des Nachbargrundstücks ihrerseits entsprechend eingeschränkt wird, weil eine doppelte Inanspruchnahme einer Fläche etwa für den Grenzabstand nicht zulässig wäre. Diesem Zweck dient die Baulast, mit welcher ein Grundstückseigentümer (in den o. g. Beispielen der Nachbar) in bestimmtem Umfang seine eigenen Rechte zugunsten des Bauherrn einschränkt.

Das Gesetz definiert die Baulast als öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus dem Gesetz ergibt. Die Baulast bewirkt keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, sondern sie räumt rechtliche Hindernisse aus, die einem Bauvorhaben im Wege stehen. Baulasten sind unwiderruflich und gelten auch für Rechtsnachfolger.

Hinweis:

Diese Informationen können nur einen groben Überblick über die Merkmale einer Baulast geben. Über weitere Details - insbesondere auch zu Formvorschriften - beraten wir Sie gerne.

Baulasten - welche Arten gibt es?

Ein Überblick über die in der Niedersächsischen Bauordnung angesprochenen Baulastarten lässt die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der Baulast erkennen:

§ 2 (12):     Baulast zur Sicherung der Zusammengehörigkeit mehrerer Grundstücke als ein Baugrundstück

§ 4 (2):     Baulast zur Sicherung der Benutzbarkeit einer privaten Verkehrsfläche

§ 5 (5):      Baulast zur Sicherung einer entsprechenden Grenzbebauung auf dem Nachbargrundstück

§ 6 (2):     Baulast zur Sicherung der Übernahme eines Grenzabstandes auf ein Nachbargrundstück

§ 47 (4):   Baulast zur Sicherung der Benutzbarkeit eines Grundstücksteils als Einstellplatz

§ 48 (1) Satz 3: Baulast zur Sicherung der Benutzbarkeit eines Grundstücksteils für Fahrradabstellanlagen

Darüber hinaus gibt es noch weitere, denkbare Sonderfälle, z.B. die Anbindung einer Betriebs- oder Altenteilerwohnung an den Betrieb.

Baulasten - wo bekomme ich Auskünfte?

  • Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist (diese Frage kann insbesondere beim Kauf/ Verkauf eines Grundstücks eine Rolle spielen, da die Baulast wertbeeinflussend sein kann), erfahren Sie bei im Bauordnungsamt (Daten sh. rechte Spalte).
    Dort wird das sog. Baulastenverzeichnis geführt, in das alle Baulasten für das Gebiet der Stadt Wilhelmshaven (z. Zt. ca. 2.800 Stück) eingetragen sind.
  • Institutionen, welche ein berechtigtes Interesse nachweisen können (z. B. Notare, Gutachter) können das Baulastenverzeichnis auch online einsehen. Näheres erfahren Sie hier.
  • Ob die Eintragung einer Baulast erforderlich ist, um die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens sicherzustellen, sollte bereits Ihr Entwurfsverfasser beim Fertigen der Bauunterlagen feststellen und entsprechende Schritte einleiten.
    Ansonsten erhalten Sie Auskünfte bei der / dem für Ihr Bauvorhaben zuständigen Sachbearbeiter/in

Baulasten - was kostet das?

Mündliche/fernmündliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind kostenlos.

Wenn Sie die Auskunft "schwarz auf weiss nach Hause tragen" wollen, beantragen sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (kostet 30,- € + Porto).

Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast bestimmt sich nach der Baugebührenordnung und richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die Beratung und Prüfung.

Stadt Wilhelmshaven

Bauordnungsamt
Baulastenverzeichnis

Frau Braun

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 26 89
Fax 0 44 21 / 16 - 26 89

Technisches Rathaus

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