Stadt Wilhelmshaven

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer und wird erhoben auf das Eigentum an Grundstücken sowie deren Bebauung. Sie berechnet sich grundsätzlich anhand des Wertes eines Grundstücks. Steuerpflichtig ist der gesamte im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz ist

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) sowie
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Die Bewertung der einzelnen Objekte wird durch das Finanzamt, Einheitliche Grundbesitzstelle, vorgenommen. Auf Basis des Einheitswertes ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag und setzt diesen mit dem Grundsteuermessbescheid fest.

Der Grundsteuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für die Kommune, die unter Anwendung ihres Hebesatzes die Grundsteuer veranlagt:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (in Prozent) = jährlich zu entrichtende Grundsteuer.

Die zu entrichtende Grundsteuer wird in Form eines Grundsteuerbescheides der steuerpflichtigen Person oder den steuerpflichtigen Personen zu Beginn eines jeden Jahres für alle Fälligkeiten bekannt gegeben.

Die Grundsteuer ist vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Eine zusätzliche Zahlungsaufforderung vor jeder Fälligkeit erfolgt nicht.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Finanzen
Grundsteuer / Grundabgaben

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