Stadt Wilhelmshaven

Grundabgaben

Zu den weiteren Grundabgaben gehören die Straßenreinigungs-, Niederschlagswasser- und Abfallbeseitigungsgebühren, die jeweils aufgrund von städtischen Satzungen erhoben werden.

Sie werden in der Regel in einem Verbundbescheid zusammen mit der Grundsteuer veranlagt und sind ebenfalls vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.

Es kann jedoch auch sein, dass einzelne Grundabgaben, zum Beispiel Abfallbeseitigungsgebühren, in einem separaten Bescheid veranlagt werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Finanzen
Grundsteuer / Grundabgaben

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