Stadt Wilhelmshaven

Grundsteuer-Hebesätze erneut geändert

Nachdem im Rahmen der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuer A mit 370 vom Hundert und Grundsteuer B mit 630 vom Hundert ab dem 1. Januar 2025 aufkommensneutral vom Rat der Stadt Wilhelmshaven beschlossen wurden, bestand ab dem 1. Januar 2026 leider ein erneuter aufkommensneutraler Anpassungsbedarf.


Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat deshalb in seiner Sitzung am 26. November 2025 die Hebesätze ab 1. Januar 2026 wie folgt beschlossen:

  • Grundsteuer A: 388 vom Hundert und
  • Grundsteuer B: 637 vom Hundert.


Bei Fragen zur Neubewertung Ihrer individuellen Immobilie nach der Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte ausschließlich an das für Sie zuständige


Finanzamt Wilhelmshaven
Einheitliche Grundbesitzstelle
Rathausplatz 3
26382 Wilhelmshaven
Service-Telefonnummern: 04421 / 183 – 679 oder 04421 / 183 – 680
E-Mail: einheitliche-grundbesitzstelle@fa-whv.niedersachsen.de 


Zu reinen Bewertungsfragen der Grundsteuer können die Mitarbeitenden der Stadt Wilhelmshaven keine Aussagen treffen, da die Bewertung ausschließlich den Finanzbehörden obliegt.

 

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