Stadt Wilhelmshaven

97. Änderung des Flächennutzungsplans -Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 aufgrund des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Aufstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplans -Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 29.11.2024 beschlossen.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 97. Änderung des Flächennutzungsplans – Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen befindet sich im westlichen Stadtgebiet, im südlichen Kavernengelände Rüstringen, nördlich der Bundesautobahn A29 und benachbart zum Umspannwerk Fedderwarden und des Konverterstandorts von NeuConnect

Da es sich um keine zusammenhängende Vorhabenfläche handelt, besteht die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes aus drei Teilbereichen:

Teilbereich 1:  Elektrolyseanlage

Teilbereich 2:  Elektrolyseanlage

Teilbereich 3:  Großbatteriespeicheranlage

Ziel und Zweck der Planung:

Zweck der 97. Änderung des Flächennutzungsplans – Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen- ist, diese Fachplanungen in den Flächennutzungsplan der Stadt Wilhelmshaven zu integrieren, als vorbereitende Bauleitplanung ist sie den kommenden Verfahren der Elektrolyse- sowie Großbatteriespeicheranlagen voranzustellen.

  • Entwicklung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Elektrolyseanlage“ (Teilbereiche 1 und 2) bzw. „Großbatteriespeicher) (Teilbereich 3)
  • Förderung des Klimaschutzes

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 30-tägigen Bür­gersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege­ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB. 

Auskünfte erteilt Herr Bauer Zimmer 7.12 im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025, Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16-2510 oder per E-Mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de

Der Vorentwurf zur o. g. Bauleitplanung kann vom 15.09.2025 bis zum 14.10.2025auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de eingesehen werden.

Daneben können sämtliche Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.12 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln (bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de). Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

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