Stadt Wilhelmshaven

Bebauungsplan Nr. 179A – POTENBURG

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 den Bebauungsplan Nr. 179 A – POTENBURG – mit Örtlicher Bauvorschrift mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 22.10.2020 als Satzung beschlossen. Die Verkehrsplanung ist ein vom Rat der Stadt Wilhelmshaven am 24.03.2021 beschlossener ergänzender Bestandteil der Satzung. Sie ergänzt den Bebauungsplan um den „Städtebaulichen Entwurf - Anlage Verkehr" - und regelt die Straßenraumgestaltung für die Aufteilung der Parkplätze und Baumbeete und schließt Zufahrten und –wege über diese Flächen aus.

Es wird daraufhin gewiesen, dass sich Kompensationsflächen in den städtischen Kompensationsflächenpools außerhalb des Geltungsbereichs befinden. Die Kompensationsflächen liegen in:

  • Stadt Wilhelmshaven Gemarkung Sengwarden, Flur 13, Flurstücke 30 (3,2510 ha), 38 tlw. (0,1732 ha) sowie 129/31 (3,3703 ha)
  • Landkreis Wesermarsch, Gemeinde Ovelgönne, Gemarkung Strückhausen, Flur 2, Flurstücke 456 (0,6310 ha) sowie 573/456 (0,5737 ha)

Mit Bekanntmachung in der Wilhelmshavener Zeitung vom 17. April 2021 wird der Bebauungsplan Nr. 179A – POTENBURG- mit Örtlicher Bauvorschrift – einschließlich dem „Städtebaulichen Entwurf - Anlage Verkehr" rechtsverbindlich.

Der o. g. Bebauungsplan einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) kann im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

 

 

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte einzuhalten: Auskünfte erteilt Frau Dirks telefonisch unter 04421/16-2630 oder per E-Mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de 

Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen einschl. der o.g. Verfügung und eine zusammenfassende Erklärung ins Internet eingestellt und sind über
www.wilhelmshaven.de/Buergerservice/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden. Hierzu wird ebenfalls auf die Vorschriften zur Corona-Pandemie verwiesen.

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