Stadt Wilhelmshaven

30. November 2016

Feststellung der Vogelgrippe bei einem Schwan in Wilhelmshaven

Keine Gefahr für den Menschen

Bei einem verendeten Schwan am Banter See in Wilhelmshaven ist jetzt der hochpathogene Vogelgrippeerreger H5N8 nachgewiesen worden. Es wurde ein Sperrbezirk von mindestens einen Kilometer um den gesamten Banter See herum errichtet. Hiervon ist der Wilhelmshavener Süden betroffen. Darin befinden sich zwei Hobbygeflügelhaltungen mit insgesamt ca. 150 Stück Geflügel. Die Halter dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Bruteier und gebrauchte Einstreu für mindestens 21 Tage nicht aus dem Bestand verbringen. Die Jagd ist im Sperrbezirk untersagt. Zusätzlich wurde ein Beobachtungsgebiet gebildet, das ein Gebiet von mindestens drei Kilometern um den Banter See umfasst. Dies befindet sich östlich von der Autobahn 29 und umfasst die entsprechenden Teilgebiete der Städte Wilhelmshaven und Schortens sowie der Gemeinden Sande und Zetel. Im Beobachtungsgebiet befinden sich ca. 75 Hobbyhaltungen mit insgesamt ca. 1.000 Stück Geflügel, aber keine berufsmäßige Geflügelhaltung. Für mindestens 15 Tage darf das Geflügel nicht aus dem Gebiet verbracht werden. Gemäß den Vorgaben der Bundesverordnung dürfen Hunde- und Katzenhalter ihre Tiere sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen lassen. Dies dient zur eigenen Sicherheit der Tiere, damit diese nicht möglicherweise infizierte Wildvögel fressen. Dann ist eine Infektion darüber nicht mit Sicherheit ausgeschlossen. Bei diesem Vogelgrippetyp handelt es sich um eine reine Tierseuche. Weltweit wurde bisher weder über Tierkontakte noch durch den Verzehr von Lebensmitteln eine Infektion des Menschen mit dem Vogelgrippeerreger H5N8 festgestellt. Nähere Hinweise zu den Regelungen im Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet finden Sie unter www.jade-weser.de.
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