Stadt Wilhelmshaven

14. November 2016

Aufstallung von Geflügel angeordnet

Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten oder Gänse müssen im gesamten Zweckverbandsgebiet (Landkreise Friesland, Wittmund, Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven) aufgestallt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Zweckverbandes tritt ab Mittwoch, den 16.11.2016 in Kraft. In der letzten Woche galt diese Regelung bereits für Geflügelhaltungen in Gewässernähe und größere Betriebe. Angesichts der in den letzten Tagen fortschreitenden Ausbreitung der Vogelgrippe erfolgt jetzt die Erweiterung des Aufstallungsgebotes auf alle Geflügelhaltungen. Das Geflügel soll in fest umschlossenen Ställen untergebracht sein. Es sind aber auch Provisorien mit Seitenwänden aus vogeldichtem Draht und einem überstehenden, dichten Dach möglich. Aus Tierschutzgründen fällt die Anordnung nicht leicht, aber falls es zu einer Infektion mit Vogelgrippe kommen sollte, müssten viele Tiere getötet werden und es könnte zu einer weiteren Virusvermehrung kommen. Dies gilt es zu verhindern. Die Aufstallung wird wahrscheinlich für einen Zeitraum bis weit in den Januar hinein gelten. Zahlreiche Rassegeflügelschauen werden abgesagt. Der aktuelle Vogelgrippestamm H5N8 ist zur Zeit für den Menschen ungefährlich. Es handelt sich bei der momentanen Vogelgrippe lediglich um eine Tierseuche. Singvögel und Tauben zählen nicht zu den Vogelgrippeverbreitern. Dies sind eher Wildenten und Wildgänse, die sich zwar infizieren, aber seltener daran sterben. Sehr schwer erkranken Hühner und Puten. Lebensmittel dürfen nur von gesunden Tieren gewonnen werden, daher kann man Geflügelprodukte weiterhin auch verzehren.
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