Stadt Wilhelmshaven

11. November 2016

Aufstallungspflicht für Geflügel teilweise angeordnet

Bedingt durch die europaweite Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln hat der Zweckverband jetzt für bestimmte Betriebe in der Nähe von Gewässern oder mit sonstigem hohen Risiko per Einzelverfügung die Aufstallung des Geflügels angeordnet. Die anderen Betriebe sind gehalten, das individuelle Risiko des Kontaktes zu Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten und Wildgänsen, zu prüfen und dann ggf. die Aufstallung freiwillig durchzuführen. Dies muss nicht immer ein fest umschlossener Stall sein. Einen relativen Schutz bieten auch Provisorien mit Seitenwänden aus vogeldichtem Draht und einem überstehenden, dichten Dach. Bestimmte Vorsichtsmaßnahmen gelten aber sowieso bereits für alle Bestände: So ist rechtlich vorgeschrieben, dass Hausgeflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel unzugänglich sind. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang hat. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Sollte sich die Vogelgrippesituation verschlechtern, behält sich der Zweckverband die Anordnung der Pflichtaufstallung für alle Geflügelhaltungen im gesamten Zweckverbandsgebiet vor.
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