28. September 2015
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt genehmigt
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres hat mit Schreiben vom 22. September die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt zum Doppelhaushalt 2015/2016 genehmigt. Das Ministerium hebt darin die Konsolidierungsbemühungen der Stadt positiv hervor. Bei der Stadt laufe der Entschuldungsprozess auf Hochtouren und man befinde sich mit der Kommunalaufsicht in konstruktiven Gesprächen über die Stabilisierungshilfe des Landes, so Oberbürgermeister Andreas Wagner. Die rasche Genehmigung des 1. Nachtrags werte er als ein Zeichen der Anerkennung unserer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht bei den letzten Haushalten der Stadt.
Im 1. Nachtrag wurden ohne Einschränkungen die geplanten neuen Investitionskredite genehmigt. Hier sind vor allem 2 Millionen Euro vorgesehen, um damit die Kapitalausstattung des Gewerbezentrums Kutterstraße zu verbessern. Auch die Höhe der Liquiditätskredite, mit 94 Millionen Euro veranschlagt, wurde durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Liquiditätskredite dienen der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse.
„Der laufende Haushalt 2015 verbessert sich mit dem 1. Nachtrag von einem bisherigen Defizit von 7,3 Millionen Euro auf ein Defizit von nur noch 0,5 Millionen Euro. Dazu hat auch eine Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 4 Millionen Euro beigetragen. Ich erwarte am Jahresende ein ausgeglichenes Jahresergebnis 2015. Das wäre erstmals seit 2007 wieder der Fall“, so Oberbürgermeister Wagner.
Da sich aufgrund sinkender Erträge aus dem Kommunalen Finanzausgleich sowie steigender Soziallasten (Asyl) die Entwicklung in den Folgejahren verändere, sei eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich. An diesem Konzept für die Jahre 2016 bis 2019 arbeite die Verwaltung derzeit, so Wagner. In einer vorgesehenen Sondersitzung am 25. November werde dann der 2. Nachtragshaushalt mit den bis dahin erarbeiteten Haushaltssicherungsmaßnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.