21. September 2015
Stadt und Landesbühne unterzeichnen Theatervertrag
Der Überlassungsvertrag zwischen der Stadt Wilhelmshaven und der Landesbühne Niedersachsen Nord GmbH wurde gestern in „modernisierter“ Form von Oberbürgermeister Andreas Wagner und Landesbühnen-Intendant Olaf Strieb unterschrieben. Er besteht seit 1994 und wurde mehrfach verändert - zuletzt zum 01. Juli 2014.
Zur besseren Übersichtlichkeit wurde der Vertrag nunmehr grundlegend überarbeitet, die bisherigen Änderungen wurden in den Text eingepflegt. Dabei wurden auch, in Abstimmung mit der Landesbühne und unter Beratung des Rechtsamtes, einzelne Formulierungen der heutigen Rechtslage angepasst. Die Laufzeit des Vertrages ist bis Ende Juni 2017 - mit anschließender jährlicher automarischer Verlängerung.
Die Stadt Wilhelmshaven überlässt das Theatergebäude der Landesbühne weiterhin unentgeltlich „zur Pflege der Kultur durch Theaterveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen“. Sie trägt die Aufwendungen für die Bauunterhaltung.
Die Stadt wendet jährlich rund 1,6. Mio. Euro für die Landesbühne auf, darunter den jährlichen Zuschuss von 544.000 Euro zum Theaterbetrieb.
Die Landesbühne bietet ein „angemessenes und ausgewogenes Theaterangebot“ sowie eigene Veranstaltungen an, sie trägt die Bewirtschaftungskosten. Diese Zusammenarbeit wurde 1952 begründet, sie brachte Wilhelmshaven ein „richtiges“ Theater und der Landesbühne eine richtig „Spielstätte“.
Mit der Vertragsunterschrift erneuert die Stadt Wilhelmshaven ihr Bekenntnis zur Landesbühne Niedersachsen Nord, zum Theater und zum Theater im Nordwesten. Sie erkennt damit auch den wesentlichen Beitrag des Theaters zur Kultur in Stadt und Region an.