23. Juni 2015
Stadt erhält 4 Millionen Euro Bedarfszuweisung vom Land
Bereits im dritten Jahr in Folge erhält die Stadt Wilhelmshaven vom Land Niedersachsen aus dem kommunalen Finanzausgleich eine Bedarfszuweisung. Die Förderung beträgt in diesem Jahr 4 Mio. €. Damit sind dann für die Jahre 2013 bis 2015 insgesamt 10 Mio. € auf dem Konto der Stadtkasse gelandet bzw. werden dort landen. Oberbürgermeister Andreas Wagner freut sich über den erneuten Geldfluss aus Hannover, der sich positiv auf die aktuelle Liquiditätslage auswirkt und den Haushalt 2015 um diesen Betrag entlastet.
Wie das Land Niedersachsen auf seiner Internetseite mitteilt, fließen insgesamt 44,62 Mio. Euro an besonders finanzschwache Kommunen. Insgesamt 27 Kommunen erhalten Mittel in Höhe von 230.000 bis 4.000.000 Euro. 63 Kommunen hatten die Möglichkeit der Bedarfszuweisung gesehen und die Förderung wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt. So wird ihre finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeit gestärkt. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, die aus eigener Kraft nicht genug Steuern einnehmen, um damit die notwendigen Ausgaben decken zu können. Die gesetzlichen Grundlagen für Bedarfszuweisungen finden sich im Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz wieder.